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Luftbestattung in Bayern – Ablauf, Kosten und Möglichkeiten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Luftbestattung setzt stets die Einäscherung des Leichnams voraus.
  • In Deutschland ist die Ascheverstreuung in der Luft nicht erlaubt, da bundesweit die Friedhofspflicht gilt. In benachbarten Ländern wie zum Beispiel Österreich oder den Niederlanden ist die Luftbestattung jedoch möglich.
  • Die Verstreuung der Asche erfolgt von einem Flugzeug, einem Helikopter oder von einem Heißluftballon aus.
  • Für die Ascheverstreuung sind spezielle, freigegebene Gebiete vorgesehen.
  • Die Kosten einer Luftbestattung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, wobei sich die Preise bei Hartl Bestattungen je nach Variante der Luftbestattung zwischen 6.500 und 7.600 Euro bewegen.

 

Zu den Bestattungskosten Unsere Hausbroschüre

 

Was ist eine Luftbestattung?

Bei einer Luftbestattung wird die Asche einer verstorbenen Person von einem Flugzeug, einem Helikopter oder von einem Heißluftballon aus in der Luft verstreut.Diese spezielle Form der naturnahen Beisetzung gehört zu den sogenannten alternativen Bestattungsarten.

Ist eine Luftbestattung in Deutschland erlaubt?

In Deutschland sind Luftbestattungen nicht erlaubt. Grund dafür ist die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer verankerte Friedhofspflicht, die manchmal auch als Friedhofszwang bezeichnet wird. Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass Bestattungen ausschließlich auf Friedhöfen stattfinden dürfen oder auf anderen speziell dafür genehmigten Flächen. Das gilt auch in Bezug auf die Beisetzung der Totenasche nach einer Einäscherung im Krematorium. Eine Ascheverstreuung aus der Luft ist daher in Deutschland rechtlich ausgeschlossen.

 

Luftbestattung:
Die Asche eines Verstorbenen wird aus einem Ballon, Flugzeug oder Helikopter über einem ausgewiesenen Gebiet verstreut.

Wo kann eine Luftbestattung legal durchgeführt werden?

Luftbestattungen sind beispielsweise in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Tschechien und den Niederlanden möglich, da die Gesetzgebung dort die freie Ascheverstreuung unter bestimmten Auflagen erlaubt. Im Rahmen der jeweiligen nationalen Vorschriften ist festgelegt, in welchen Gebieten die Verstreuung von Asche erfolgen darf und welche Genehmigungen dafür erforderlich sind. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten für eine Luftbestattung.

 

Wie läuft eine Luftbestattung ab?

Einäscherung

Für eine Luftbestattung ist grundsätzlich die Einäscherung des Leichnams erforderlich, damit die Asche verstreut werden kann. Daher muss der Verstorbene zunächst in ein Krematorium überführt und eingeäschert werden

Beisetzung – Ascheverstreuung in der Luft

Nachdem der Leichnam im Krematorium eingeäschert wurde, wird die Asche zum Bestimmungsort der Luftbestattung überführt. Dort findet dann die eigentliche Verstreuung der Asche in der Luft statt – je nach Wunsch von einem Flugzeug, einem Helikopter oder von einem Heißluftballon aus. Bei der Auswahl des Luftfahrzeugs sollte bedacht werden, dass die jeweilige Größe des Transportmittels die Anzahl der Trauergäste begrenzt, die an der Ascheverstreuung teilnehmen können. Abschließend erhalten Angehörige meist eine Urkunde mit den exakten Koordinaten des Beisetzungsortes, damit dieser jederzeit aufgesucht werden kann.

Trauerfeier

Bei einer Luftbestattung kann die Trauerfeier einerseits vor der Einäscherung stattfinden, beispielsweise im Rahmen einer Aufbahrung im Sarg, damit Angehörige ein letztes Mal vom geliebten Menschen Abschied nehmen können. Andererseits kann die Trauerfeier auch nach der Kremierung ausgerichtet werden, etwa in einem Trauerraum, in dem die Urne zur Abschiednahme aufgebahrt wird.

Was kostet eine Luftbestattung

Eine Luftbestattung kostet bei Hartl Bestattungen je nach gewünschter Variante zwischen 6.500 und 7.600 Euro.Genauere Informationen zu den jeweiligen Preisen und Leistungen finden Sie auf unseren Seiten zur Flugzeugbestattung, Helikopter- oder Hubschrauberbestattung oder zur Ballonbestattung.

Welche Arten von Luftbestattung gibt es?

Wir haben drei Arten der Luftbestattung bei uns im Angebot: die Flugzeugbestattung, die Helikopter- oder Hubschrauberbestattung und die Ballonbestattung. Diese Varianten der Luftbestattung unterscheiden sich leicht, wobei sich der Ablauf der Ascheverstreuung jedoch nicht ändert.

Nein. Es gilt bundesweit der sogenannte Friedhofszwang, weshalb eine Luftbestattung auch in Bayern nicht möglich ist. Daher muss die Asche in benachbarte Länder überführt werden, in denen die Verstreuung der Asche gesetzlich erlaubt ist. Das ist zum Beispiel in der Schweiz der Fall. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

Ja, eine schriftliche Willenserklärung ist notwendig, damit eine Luftbestattung im europäischen Ausland durchgeführt werden kann. Falls die verstorbene Person zu Lebzeiten kein entsprechendes Dokument verfasst und hinterlassen hat, können auch Angehörige die Art der Bestattung festlegen.

Das hängt vom jeweiligen Anbieter sowie von den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen des Durchführungslandes ab. Eine Mitfahrt ist jedoch in der Regel möglich.

Nein. Bei einer Luftbestattung gibt es keine klassische Grabstätte, da die Asche vollständig verstreut wird. Angehörige erhalten nach der Verstreuung jedoch eine Karte mit den genauen Koordinaten des Beisetzungsgebiets.

Thomas Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Dozent in der Theo-Remmertz-Akademie in Münnerstadt

Michael Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Vorstandsmitglied im Bestatterverband Bayern, Kassenprüfer beim Bundesverband Deutscher Bestatter, Dozent in der Theo-Remmertz-Akademie in Münnerstadt

Georg Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Beirat im Bestatterverband Bayern

Immer für Sie da

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Im Trauerfall oder bei Fragen rund um das Thema Bestattungsvorsorge sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie direkt einen Termin! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns in die Filiale zu kommen, besuchen wir Sie auch gerne nach Absprache bei Ihnen Zuhause.