
Ablauf und Kosten einer Erdbestattung
Was ist eine Erdbestattung?
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten der Bestattung unterschieden – der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Die Erdbestattung in einem Sarg zählt zu den traditionellen Bestattungsarten, bei denen sich das Grab auf einem Friedhof befindet. Bei der eigentlichen Beisetzung wird der Sarg ins Grab hinabgelassen, das anschließend mit Erde geschlossen wird. Daher ist oft auch von einer Beerdigung die Rede.
Grab für eine Erdbestattung
Sofern nicht schon eine Familiengrabstätte besteht, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde ein Grab für die Bestattung erwerben. Die Bedingungen zum Graberwerb finden Sie in der Friedhofssatzung Ihrer Gemeinde. Gerne unterstützen wir Sie bei Auswahl und dem Kauf einer Grabstelle.
Sargbestattung:
Die klassische und traditionelle Erdbestattung in einem Sarg.
Erdbestattung Kosten
Was kostet eine Erdbestattung?
Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung – wie hoch die Kosten für eine Bestattung sind, hängt vor allem von den individuellen Wünschen ab. Daher lässt sich ein pauschaler Preis nicht nennen. Die genauen Kosten für eine Erdbestattung können wir Ihnen erst nach einem detaillierten Informationsgespräch mitteilen. Gerne lassen wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen, das Ihren Vorstellungen entspricht.
Durchschnittliche Kosten für eine Erdbestattung
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Kosten für eine Erdbestattung. Bitte beachten Sie, dass es sich um Durchschnittspreise handelt.
Schlichte Erdbestattung
Mit Trauerfeier / Grabstelle bereits vorhanden
ab 3.800,-
Enthaltene Leistungen- Kiefern- oder Eichensarg mit Ausstattung und Zubehör
- Grundversorgung des Verstorbenen
- Überführung vom Sterbeort zum Friedhof (Im Gebiet von 0-10 KM)
- Grabdekoration
- Betreuung durch den Trauerberater
- Erledigung der Formalitäten
- Sterbeurkunden
- Todesbescheinigung
- Pfarramtsgebühren
- 100 Sterbebilder
- Zeitungsanzeige, mittlerer Größe
- Sargbukett
Traditionelle Erdbestattung
Mit Trauerfeier / Grabstelle bereits vorhanden
ab 4.200,-
Enthaltene Leistungen- Massiver Kiefern- oder Eichensarg mit Ausstattung und Zubehör
- Grundversorgung des Verstorbenen
- Überführung vom Sterbeort zum Friedhof (Im Gebiet von 0-10 KM)
- Grabdekoration
- Lautsprecher/Musikanlage
- Betreuung durch den Trauerberater
- Erledigung der Formalitäten
- Sterbeurkunden
- Todesbescheinigung
- Pfarramtsgebühren
- 200 Sterbebilder
- Zeitungsanzeige "klassische" Größe
- Sargbukett
Immer für Sie da
Vereinbaren Sie einen Termin!
Im Trauerfall oder bei Fragen rund um das Thema Bestattungsvorsorge sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie direkt einen Termin! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns in die Filiale zu kommen, besuchen wir Sie auch gerne nach Absprache bei Ihnen Zuhause.

Erdbestattung Ablauf
Wie ist der Ablauf einer Erdbestattung / Sargbestattung?
Der Sarg der/des Verstorbenen wird auf Wunsch vor der Beisetzung in der Aussegnungshalle des Friedhofes aufgebahrt. Einer kirchlichen Trauerfeier geht meist ein Gottesdienst in der Kirche voraus. Im Anschluss wird der Sarg von der Aussegnungshalle zum Grab gebracht. Das Zeremoniell wird von einem Geistlichen oder einem weltlichen Redner geleitet und von Musik und Reden umrahmt. Bei konfessionslosen Verstorbenen kann ein(e) freie(r)Trauerredner(in) die individuelle Würdigung der/des Verstorbenen übernehmen.
Grabarten für die Erdbestattung
Reihengrabstätte
Diese Grabstellen werden erst im Todesfall vergeben und können somit zu Lebzeiten nicht erworben werden. Reihengräber werden der Reihe nach vergeben. Ein Anspruch auf Verlängerung der Ruhefrist gibt es in den meisten Fällen nicht.
Wahlgrabstätte
Ein Wahlgrab wird als Einzel-, Doppel- oder Mehrstellen-Grab vergeben. Neben der gesetzlichen Ruhefrist wird zusätzlich ein Nutzungsrecht eingeräumt, das nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden kann. In einer Wahlgrabstätte können Särge und Urnen beigesetzt werden.
Fragen zur Erdbestattung
Wie lange die Verwesung eines Leichnams in einem Sarg dauert, hängt vor allem von der Beschaffenheit des Bodens ab. Das liegt daran, dass die Bodenbeschaffenheiten Einfluss auf die Verwesungsprozesse nehmen. Deshalb können die Ruhefristen auf Friedhöfen in Abhängigkeit von den jeweiligen Bodenbeschaffenheiten variieren. Auf den meisten Friedhöfen liegt die vorgeschriebene Ruhezeit zwischen 10 und 25 Jahren.
Als Ruhefrist wird die Laufzeit eines Grabes bezeichnet, die von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich sein kann. Die Ruhefrist beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. Da Bodenbeschaffenheiten Verwesungsprozesse beeinflussen, werden auf Friedhöfen Bodengutachten erstellt. Auf Basis der Gutachten wird die Zeit festgelegt, die im Normalfall verstreichen muss, bis der Körper eines Verstorbenen verwest ist nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist während dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle verboten und stellt daher eine Störung der Totenruhe dar. Nach Ablauf der Ruhefrist sind in der Regel nur noch Gebeine im Grab vorhanden, sodass auf den meisten Friedhöfen die Grabstelle wieder neu belegt werden kann. Für Urnenbeisetzungen gilt meist die gleiche Ruhefrist, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. In vielen Fällen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden.
Nein. In einer Tiefe von etwa ein bis zwei Metern gibt es keine Würmer im Boden und diese fressen auch keine menschlichen Überreste. Darüber hinaus werden Würmer oft mit Maden verwechselt. Diese besiedeln nur dann den Körper eines Verstorbenen, wenn die Leiche für einen längeren Zeitraum ohne Kühlung an der Luft gelegen hat. Dann legen Fliegen auf dem Leichnam Eier ab, aus denen Fliegenlarven bzw. Maden schlüpfen.
Für die Verwesungsprozesse sind in allererster Linie Mikroorganismen verantwortlich, die jeder Mensch in sich trägt. Diese sind vor allem für die Verdauung von Nahrung erforderlich. Verstirbt ein Mensch, beginnen diese Bakterien mit der Zersetzung des Körpers. Dieser Vorgang wird als Autolyse bezeichnet.