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Feuerbestattung und Urnenbestattung – Ablauf und Kosten

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert. Die verbleibende Kremationsasche wird in einer Urne beigesetzt.
  • Eine Feuerbestattung bildet die Basis für zahlreiche Bestattungsvarianten, bei denen die Asche von Verstorbenen beigesetzt wird. Dazu gehört zum Beispiel die Seebestattung.
  • Im Rahmen einer Urnenbestattung kann die Trauerfeier entweder vor oder nach der Einäscherung ausgerichtet werden.
  • Die Kosten für eine Feuerbestattung in unserem Bestattungshaus beginnen bei 3.600 Euro. Pauschale Aussagen zum exakten Preis lassen sich nicht treffen, da die Kosten stark von den individuellen Wünschen für die Gestaltung der gesamten Bestattung abhängen. Wir beraten Sie gerne jederzeit persönlich und erstellen ein Angebot für Sie, das Ihren Vorstellungen entspricht.

 

Zu den Bestattungskosten Unsere Hausbroschüre

 

Was ist eine Feuerbestattung?

Bei einer Feuerbestattung wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert und die verbleibende Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt. Die Einäscherung erfolgt immer in einem Holzsarg. Nach der Kremation (Verbrennung) wird die Asche in eine Urne gegeben und anschließend beigesetzt. Dabei ist nicht nur die Urnenbestattung auf einem klassischen Friedhof möglich. Es gibt zahlreiche Varianten der Feuerbestattungen, die alternative Beisetzungsformen bieten.

Feuerbestattung:
Die Einäscherung eines Verstorbenen und die spätere Beisetzung der Asche in einer Urne.

Welche Varianten der Feuerbestattung gibt es?

Eine Feuerbestattung ermöglicht nicht nur die Urnenbeisetzung in einem Erdgrab oder einem Kolumbarium auf dem Friedhof. Darüber hinaus ist die Beisetzung der Asche auch im Rahmen weiterer Bestattungsvarianten möglich – etwa bei einer Seebestattung oder Luftbestattung. Einige Bestattungsvarianten sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland nicht zulässig, können jedoch hierzulande organisiert und in benachbarten Ländern durchgeführt werden. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten und beraten Sie individuell.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Feuerbestattung?

Für die Einäscherung ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Diese kann in Form einer handschriftlichen Willenserklärung erfolgen, die zu Lebzeiten von der verstorbenen Person verfasst wurde. Liegt keine Willensbekundung zur Feuerbestattung vor, können die nächsten Angehörigen eine Zustimmung erteilen.

Zudem ist für eine Feuerbestattung in jedem Fall eine zweite Leichenschau vorausgesetzt. Diese wird von einem Arzt durchgeführt, um eine natürliche Todesursache zu bestätigen, bevor der Leichnam eingeäschert wird und mögliche Spuren auf einen fremdverschuldeten Tod unwiederbringlich zerstört werden.

Was kostet eine Feuerbestattung?

Die Kosten für eine Feuerbestattung in unserem Bestattungsinstitut beginnen bei 3.600 Euro. Es ist jedoch kaum möglich, die exakten Kosten für eine Urnenbestattung pauschal zu beziffern. Das liegt daran, dass der Preis vor allem auch von den individuellen Wünschen für die Gestaltung der gesamten Bestattung abhängt. Deshalb können wir Ihnen die genauen Kosten erst dann nennen, wenn wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen geführt und Sie uns Ihre Vorstellungen, beziehungsweise die Bestattungswünsche der verstorbenen Person mitgeteilt haben. Gerne senden wir Ihnen nach einem persönlichen Beratungsgespräch ein individuelles Angebot zu, das Ihren Vorstellungen entspricht.

Damit Sie sich dennoch ein erstes Bild von den Beerdigungskosten für eine Feuerbestattung machen können, haben wir eine Preisübersicht für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich um Durchschnittspreise handelt.

Kostengünstigste Feuerbestattung

inkl. Grabgebühren eines anonymen Grabes (ohne Begleitung von Angehörigen)

ab 3.600,-

  • Einfacher Kiefernsarg mit Ausstattung
  • Grundversorgung des Verstorbenen
  • Überführung (im Gebiet bis 60 km) zum Krematorium
  • Rückholung der Urne zur anonymen Beisetzung
  • Betreuung durch den Trauerberater
  • Erledigung der Formalitäten
  • Gebühren für die Einäscherung inkl. zweiter Leichenschau
  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Anonyme Grabstelle (die Wahl der Grabstätte wird durch das Bestattungsunternehmen ausgewählt)

Schlichte Feuerbestattung

Trauerfeier bei der Urnenbestattung. Urnenbeisetzung in einem bestehenden Grab.

ab 4.100,-

  • Kiefernsarg mit Ausstattung und Zubehör
  • Grundversorgung des Verstorbenen
  • Schmuckurne
  • Überführung (im Gebiet bis 60 km) zum Krematorium
  • Gebühren für die Einäscherung inkl. zweiter Leichenschau
  • Urnenrücktransport
  • Schlichte Aufbahrungs- und Grabdekoration
  • Betreuung durch den Trauerberater
  • Erledigung der Formalitäten
  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Pfarramtsgebühren
  • Kleine Traueranzeige
  • Urnenkranz

Traditionelle Feuerbestattung

Trauerfeier bei der Urnenbestattung. Urnenbeisetzung in einem bestehenden Grab.

ab 4.600,-

  • Kiefernsarg mit Ausstattung und Zubehör
  • Grundversorgung des Verstorbenen
  • Schmuckurne
  • Überführung (im Gebiet bis 60 km) zum Krematorium
  • Gebühren für die Einäscherung inkl. zweiter Leichenschau
  • Urnenrücktransport
  • Aufbahrungs- und Grabdekoration
  • Betreuung durch den Trauerberater
  • Erledigung der Formalitäten
  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Pfarramtsgebühren
  • 200 Sterbebilder
  • Zeitungsanzeige „klassische" Größe
  • Urnenkranz

Thomas Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Dozent in der Theo-Remmertz-Akademie in Münnerstadt

Michael Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Vorstandsmitglied im Bestatterverband Bayern, Kassenprüfer beim Bundesverband Deutscher Bestatter, Dozent in der Theo-Remmertz-Akademie in Münnerstadt

Georg Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Beirat im Bestatterverband Bayern

Immer für Sie da

Vereinbaren Sie einen Termin!

Im Trauerfall oder bei Fragen rund um das Thema Bestattungsvorsorge sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie direkt einen Termin! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns in die Filiale zu kommen, besuchen wir Sie auch gerne nach Absprache bei Ihnen Zuhause.

Wie läuft eine Feuerbestattung ab?

Einäscherung

Für eine Feuerbestattung wird der Leichnam zunächst in ein Krematorium überführt, wo die Einäscherung in einem Sarg erfolgt. Nach der Kremation wird die Asche in einer Aschekapsel versiegelt und in einer Urne verwahrt.

Beisetzung

Nach der Einäscherung im Krematorium erfolgt die Beisetzung an der vorgesehenen Grabstätte. So wird die Urne je nach Auswahl der Bestattungsvariante beispielsweise in einem klassischen Erdgrab auf dem Friedhof beigesetzt. Oft werden im Rahmen der Beisetzung an der Grabstelle letzte Worte des Abschieds besprochen.

Trauerfeier

Trauerfeier vor der Einäscherung

Soll die Trauerfeier vor der Kremation erfolgen, kann der Sarg mit dem Verstorbenen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie aufgebahrt werden. Die Aufbahrung kann beispielsweise in einem unserer Trauersäle erfolgen, damit Angehörige in einer würdevollen Atmosphäre vom geliebten Menschen Abschied nehmen können. Nach der Trauerfeier wird der/die Verstorbene in ein Krematorium überführt und eingeäschert. Im Anschluss an die Einäscherung findet die Beisetzung der Urne statt.

 

Trauerfeier nach der Einäscherung

Ebenso ist es möglich, die Trauerfeier nach der Kremation auszurichten. In diesem Fall kann die Urne nach der Einäscherung zum Beispiel auf dem gewünschten Friedhof aufgebahrt werden, um im Rahmen einer kirchlichen oder weltlichen Zeremonie Abschied zu nehmen. Die Feuerbestattung SüdOst Bayern in Traunstein bietet die Möglichkeit, dass Angehörige der Übergabe des Sarges an das Element Feuer beiwohnen können. Um die Natur nicht zu belasten, setzen wir zusammen mit der Feuerbestattung SüdOst Bayern auf Nachhaltigkeit. Daher sind sämtliche Einäscherungen klimaneutral ausgerichtet. 

Gerne übernehmen wir für Sie die Organisation einer Feuerbestattung und begleiten Sie durch alle Schritte.

Welche Grabarten für eine Feuerbestattung gibt es?

Reihengräber für Urnen

Urnenreihengräber lassen sich nicht zu Lebzeiten erwerben, sondern werden erst im Todesfall der Reihe nach vergeben. Zudem besteht für ein Urnenreihengrab kein Anspruch auf die Verlängerung des Nutzungsrechtes beziehungsweise der Ruhefrist.

Wahlgräber für Urnen

Urnenwahlgräber stehen als Einzel-, Doppel- oder Mehrstellengrab zur Verfügung. Die Lage des Wahlgrabes ist frei wählbar und zudem kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist auf Wunsch verlängert werden.

Baumgrab für Urnen

Bei einer Baumbestattung befindet sich das Urnengrab in der Nähe des Wurzelwerks eines Baumes. Daher ist auch von einem Baumgrab die Rede. Für die naturnahe Urnenbeisetzung in einem Baumgrab werden biologisch abbaubare Urnen verwendet.

Kolumbarien für Urnen

Ein Kolumbarium ist eine überirdische Grabstätte mit Wänden, in denen Kammern für Urnen eingelassen sind. In den Urnenkammern können je nach Friedhof bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Nischen werden mit Platten verschlossen, die namentlich gekennzeichnet werden können.

Anonyme Gemeinschaftsgräber für Urnen

Bei anonymen Gemeinschaftsgräbern handelt es sich um Grabflächen, die für anonyme Urnenbestattungen vorgesehen sind. Die namentliche Kennzeichnung von Grabstellen ist bei anonymen Gemeinschaftsgräbern meist nicht möglich. Oft können Angehörige aufgrund der anonymen Bestattung nicht bei der Urnenbeisetzung anwesend sein.

Sprechen Sie uns gerne an zu den Möglichkeiten der Feuerbestattung.

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Häufig gestellte Fragen

Nein. In Deutschland besteht die sogenannte Friedhofspflicht. Gemäß dieser gesetzlichen Regelung dürfen Verstorbene ausschließlich auf Friedhöfen beerdigt werden oder an anderen Orten, die explizit für Beisetzungen bestimmt sind – etwa in genehmigten Bestattungswäldern.

Ja. Eine Trauerfeier kann auf Wunsch vor oder nach der Einäscherung stattfinden und individuell gestaltet werden.

Beispielsweise ist es im Rahmen einer Bestattungsvorsorge möglich, bereits zu Lebzeiten die Wünsche für die eigene Beerdigung schriftlich festzuhalten – auch in Bezug auf die Bestattungsart. Liegt keine entsprechende Willenserklärung der verstorbenen Person vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über die Bestattungsart.