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Ablauf und Kosten einer Wiesenbestattung

Was ist eine Wiesenbestattung?

In der schnelllebigen Zeit sehnen sich viele Menschen nach Entschleunigung und innerer Ruhe. Für viele wird vor diesem Hintergrund die Natur zum friedlichem Rückzugsort. Auch wenn es um die eigene Bestattung geht kommt vermehrt der Wunsch auf, in der Natur beigesetzt zu werden. Die Wiesenbestattung bietet eine Form der naturnahen Beisetzung: Bei dieser Bestattungsvariante wird eine biologisch abbaubare Urne auf einer grünen Wiese oder Blumenwiese beigesetzt. Speziell dafür ausgewiesene Grabareale sind nicht nur gepflegt, sondern auch durch befestigte Wege leicht zugänglich, sodass Besuche an der Grabstelle jederzeit möglich sind. Damit das Grabareal naturbelassen bleibt, dürfen keine Grabsteine platziert werden. Dafür erinnern Namenplatten an Steinstelen an die Verstorbenen.

Wie läuft eine Wiesenbestattung ab?

Bevor die eigentliche Beisetzung stattfinden kann, muss der Leichnam zunächst in ein Krematorium überführt und eingeäschert werden. Die verbleibende Asche wird anschließend in eine versiegelte Aschekapsel gefüllt und in einer biologisch abbaubaren Urne aufbewahrt. Die Beisetzung selbst findet an der Grabstelle auf der Wiese statt, oft begleitet von den Angehörigen. Die Trauerfeier kann entweder vor oder nach der Kremation ausgerichtet werden.

Wiesenbestattung:
Die nachhaltige letzte Ruhestätte.

Wiesenbestattung Kosten

Was kostet eine Wiesenbestattung?

Die Kosten für eine Wiesenbestattung und das Nutzungsrecht an der Grabstelle über 10 Jahre belaufen sich auf etwa 707 €. Hinzu kommen rund 290 € für die Urnenbeisetzung. An Samstagen fallen zusätzliche Gebühren in der Höhe von etwa 150 € an. Langfristig gesehen bleiben die Kosten relativ gering: Da Grabsteine nicht erlaubt sind, entfallen die Ausgaben für einen Steinmetz. Es fallen auch keine zusätzlichen Kosten für die Grabpflege an.

Thomas Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Dozent in der Theo-Remmertz-Akademie in Münnerstadt

Michael Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Vorstandsmitglied im Bestatterverband Bayern, Kassenprüfer beim Bundesverband Deutscher Bestatter, Dozent in der Theo-Remmertz-Akademie in Münnerstadt

Georg Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Beirat im Bestatterverband Bayern

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Was ist eine Wiesenbestattung?

Eine weitere Variante der Feuerbestattung ist die Wiesenbestattung. Auch im Rahmen von Wiesenbestattungen wird die Asche von Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. Der Unterschied zu einer Baumbestattung besteht darin, dass sich die letzte Ruhestätte nicht an einem Baum befindet, sondern auf einer Wiesenfläche oder Blumenwiese, die explizit für Urnenbeisetzungen bestimmt sind.

Auch diese Art der Bestattung wird immer beliebter. Das liegt einerseits daran, dass viele Menschen in Zeiten der Schnelllebigkeit die Liebe zur friedlichen und entschleunigten Natur wiederentdecken und sich vermehrt wünschen, nach dem Tod in der Natur beigesetzt zu werden. Andererseits spielen auch Kostengründe eine Rolle bei der Entscheidung für eine Wiesenbestattung, unter anderem deshalb, weil ein Urnengrab auf einer Wiese aufgrund seiner Größe in der Regel günstiger ist als ein klassisches Erdgrab für eine Bestattung im Sarg. Zudem entfallen bei einer Wiesenbestattung die Kosten für einen Grabstein, da bei dieser Bestattungsvariante das Aufstellen von Grabsteinen nicht gestattet ist. Dafür werden häufig Namenstafeln an Steinstelen angebracht, um an die Verstorbenen zu erinnern.

Die Beisetzung bei einer Wiesenbestattung findet naturnah auf einer grünen Wiese oder Blumenwiese statt. Diese sind durch befestigte Wege jederzeit leicht zugänglich. Die Grabareale werden stets gepflegt und verursachen dadurch keine weiteren Grabpflegekosten. Auch ohne Grabsteine schaffen individuelle Namensplatten an Steinstelen Orte des Gedenkens und der Trauer.

Nein. In Deutschland gibt es die sogenannte Friedhofspflicht. Diese schreibt vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof oder bei alternativen Bestattungsformen auf einer dafür vorgesehenen Fläche beigesetzt werden. Im Fall einer Wiesenbestattung gibt es bestimmte Grabareale, die für die Bestattung genutzt werden können. Diese werden in der Regel durch die Friedhofsgärtnerei gepflegt.

Als Ruhezeit wird der Zeitraum zwischen einer Beisetzung und der Auflösung bzw. Neuvergabe der Grabstelle bezeichnet. Während dieser Zeit ist das Öffnen der Grabstelle verboten und stellt daher eine Störung der Totenruhe dar. Für die Wiesenbestattung beträgt die Ruhezeit 10 Jahre.