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Ablauf und Kosten einer Wasserbestattung

Was ist eine Wasserbestattung?

Das Wasser übt eine besondere Faszination aus und steht für Ruhe, Bewegung und die Kraft der Natur. Deshalb fühlen sich einige Menschen besonders mit diesem Element verbunden. Wasserstellen auf speziell für den Zweck der Beisetzung vorgesehenen Arealen bieten eine stimmungsvolle Alternative zur klassischen Seebestattung. Hier können Angehörige einen Ort der Erinnerung finden – ohne die weite Reise zu einer Seebestattung im Meer.

Wie läuft eine Wasserbestattung ab?

Zunächst wir der Leichnam des Verstorbenen in einem Krematorium eingeäschert. Anschließend wird die Asche in einer Aschekapsel versiegelt und in einer biologisch abbaubaren Urne aufbewahrt. Diese Beisetzung der Urne findet an einer ausgewählten Grabstelle am Ufer der Wasserstelle statt.

Wasserbestattung:
Die nachhaltige letzte Ruhestätte.

Wasserbestattung Kosten

Was kostet eine Wasserbestattung?

Das Nutzungsrecht der Grabstelle am Wasser beträgt zehn Jahre und kostet etwa 2.300 €. Die einmalige Beisetzungsgebühr beträgt ca. 290 € und ist an Samstagen mit einem Aufschlag von 150 € deutlich teurer. Dazu kommen weitere Kosten für die Leistungen des Bestatters, wie zum Beispiel die Einäscherung. Da die Grabareal nicht von Angehörigen gepflegt werden müssen, entfallen die Grabpflegekosten.

Thomas Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Dozent in der Theo-Remmertz-Akademie in Münnerstadt

Michael Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Vorstandsmitglied im Bestatterverband Bayern, Kassenprüfer beim Bundesverband Deutscher Bestatter, Dozent in der Theo-Remmertz-Akademie in Münnerstadt

Georg Hartl

Geschäftsführer, Bestattermeister, Beirat im Bestatterverband Bayern

Immer für Sie da

Vereinbaren Sie einen Termin!

Im Trauerfall oder bei Fragen rund um das Thema Bestattungsvorsorge sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie direkt einen Termin! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns in die Filiale zu kommen, besuchen wir Sie auch gerne nach Absprache bei Ihnen Zuhause.

Eine Beisetzung am Ufer eines Gewässers ist nur innerhalb von speziell dafür vorgesehenen Arealen zulässig. Eine Beisetzung an einem öffentlichen Gewässer ist nicht gestattet.  

Da die Grabfläche naturbelassen bleiben soll, muss das Grab nicht gepflegt werden. Eine regelmäßige Pflege wird von der Friedhofsgärtnerei übernommen und ist kostenfrei.   

Wie bei den meisten Arten der Naturbestattung ist auch bei der Wasserbestattung kein Grabschmuck gestattet. Um die Natürlichkeit des Areals zu erhalten, soll die Fläche so naturbelassen wie möglich bleiben.