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Feuerbestattung
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Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und spätere Beisetzung der Asche in einer Urne auf einem Friedhof. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten nicht überschritten werden. (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei weitergehenden Verwandtschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern. Die Trauerfeier kann bei der Feuerbestattung vor der Kremation durch eine Aussegnungsfeier erfolgen, d. h. dass der Sarg des Verstorbenen nochmals am Friedhof aufgebahrt wird und eine Verabschiedungsfeier vor der Einäscherung stattfindet. |
Im Anschluss an die Aussegnungsfeier erfolgt dann die Kremation. Die Urne wird bei dieser Form der Trauerfeier dann meist im engsten Familienkreis bestattet. Jedoch könnte wenn gewünscht, auch hier nochmals eine Feier abgehaltet werden. Es ist aber auch möglich, dass die Trauerfeier mit der Urnenbestattung stattfindet. Hierbei wird zuerst die Einäscherung durchgeführt und im Anschluss daran wird die Urne feierlich am Friedhof aufgebahrt und durch eine kirchliche oder weltliche Trauerfeier bestattet. Einige Krematorien bieten sogar den Service an, dass die Angehörigen bei der Übergabe des Sarges an das Element Feuer mit beiwohnen können. In unserer Region liegt der derzeitige prozentuale Anteil an Feuerbestattungen bei knapp über 50%. |

